OctaFX Copytrading: Sie zahlen nur bei erfolgreicher Anlage
Wir haben einen neue Gebührenart für Copytrading eingeführt – Umsatzbeteiligung. Sie wird als Anteil am Einkommen aus Ihrer Anlage berechnet. Wenn Sie einen Master Trader kopieren, der die Gebührenart Umsatzbeteiligung gewählt hat, fallen nur dann Gebühren an, wenn Ihre Anlage Gewinne abwirft, wobei die Höhe der Gebühr niemals das Einkommen übersteigt.
Der Gedanke dahinter: Wenn der Master Trader, dem Sie folgen, keine Erfolge erzielt und Ihre Anlage nicht profitabel ist, fallen keine Gebühren an. Aber wenn der Master Trader, dem Sie folgen, hohe Gewinne einfährt (und damit auch Ihre Anlage), steigt die Höhe der Gebühren.
Master Trader können die Umsatzbeteiligung auf zwischen 1% und 50% einstellen. Wenn ein Master Trader beschließt, die Höhe der Beteiligung zu ändern, gelten diese neuen Konditionen nur für neue Kopierer. Diejenigen Trader, die die Trades des Master Traders bereits kopieren, zahlen weiterhin die ursprünglichen Gebühren.
Bei der Erstellung eines Master-Kontos können Trader zwischen zwei Gebührenarten auswählen, die sie von ihren Followern erheben wollen: Die erste Gebührenart (pro Lot) fällt auf jedes Lot an, das von den Kopierern gehandelt wird, und lautet auf US-Dollar. Die neue Gebührenart (Umsatzbeteiligung) wird anteilig auf der Grundlage des Gewinns der Kopierer berechnet. Die letztgenannte Gebührenart verschafft erfolgreichen Master Tradern die Gelegenheit, potenziell höhere Gebühren einzustreichen.