1. Begriffe und Auslegung
- 1.1. "Aktiver Kunde" ist ein Kunde, dessen Trading-Konten insgesamt 100 USD oder mehr an Geldern enthalten und der innerhalb der letzten 30 Tage mindestens fünf gültige Orders geschlossen hat, bezogen auf jeden beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit dieser Vereinbarung.
- 1.2. "Verbundene Einheit" bezeichnet jede andere Einheit in Bezug auf die Partei, die direkt oder indirekt kontrolliert, von dieser Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit der spezifizierten Einheit steht.
- 1.3. "Vereinbarung" bezeichnet die aktuelle Vereinbarung auf der Webseite octabroker.com sowie alle ergänzenden Dokumente, die jederzeit geändert werden können.
- 1.4. "Kunde" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die vom Unternehmen gemäß den Bedingungen der Kundenvereinbarung zur Eröffnung des Profils autorisiert wurde und für die Zwecke dieser Vereinbarung Personen bezeichnet, denen der IB aktiv den Abschluss der Kundenvereinbarung ermöglicht hat.
- 1.5. "Kundenvereinbarung" bezeichnet die Bedingungen des Unternehmens, die die Kunden bei der Eröffnung des Profils bei dem Unternehmen akzeptieren, einschließlich der ergänzenden Dokumente.
- 1.6. "Unternehmen" bezeichnet Octa Markets Incorporated mit Sitz in Saint Lucia.
- 1.7. "IB-Provision" ist der Betrag, den das Unternehmen dem IB für die Handelsaktivitäten seiner eingeführten aktiven Kunden zahlt.
- 1.8. "IB-Status" ist ein bestimmter Status des IB, auf dessen Basis der Wert der IB-Provision festgelegt wird. Die Tabelle der IB-Ränge ist wie folgt:
IB-Status
Aktive Kunden, ab
1
1
2
5
3
15
4
30
5
60
- 1.9. "ID" ist die eindeutige Identifikationsnummer des IB.
- 1.10. 'Einführender Broker' ist ein Kunde, dessen Antrag auf den IB-Status über die Webseite des Unternehmens von diesem genehmigt wurde. "IB" hat dieselbe Bedeutung.
- 1.11. "Partei" bezeichnet entweder das Unternehmen oder den einführenden Broker, die gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden.
- 1.12. "Profil" bezeichnet das einzigartige Trading-Register, das von dem Unternehmen dem IB zugewiesen wurde, nachdem der Prozess zur Profilerstellung abgeschlossen und vom Unternehmen genehmigt wurde.
- 1.13. "Empfehlungslink" ist ein spezieller Link zur Webseite des Unternehmens, der einen einzigartigen IB-Identifikator enthält. Der Empfehlungslink ist das Hauptmittel zur Anwerbung und zum Tracking der Kunden durch den IB.
- 1.14. "Eingeschränkte Länder" bezeichnet Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften keine Kunden akzeptiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Neuseeland, Australien, Hongkong und die Vereinigten Arabischen Emirate.
- 1.15. "Ergänzende Dokumente" umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die auf der Webseite des Unternehmens angezeigten Informationen, Risikohinweise und Datenschutzrichtlinien.
- 1.16. "Gebiet(e)" bezeichnet die Länder, in denen der IB aktiv ist und die vom Unternehmen akzeptiert werden, wann immer es ihm allein obliegt.
- 1.17. "Gültige Order" ist ein Trade, der alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- 1.17.1. der Trade dauerte 180 Sekunden oder länger
- 1.17.2. der Unterschied zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs der Order entspricht oder überschreitet 30 Punkte (3 Pips bei 4-stelliger Präzision)
- 1.17.3. die Order wurde nicht durch Teilschließung oder Mehrfachschließung geöffnet oder geschlossen.
- 1.18. "Wallet" ist ein spezielles Konto für Transaktionen und Geldabrechnungen, auf das die IB-Provision gutgeschrieben wird.
- 1.19. "Webseite" bedeutet ohne Einschränkung octaasia.com, octapk.info, octafxtr.site und octabroker.com, die jederzeit vom Unternehmen zur Kommunikation mit dem verwendet werden können bzw. eine andere solche Webseite oder Sub-Domain, die vom Unternehmen jederzeit gepflegt und dem IB mitgeteilt werden kann.
2. Einleitung
- 2.1. Die Vereinbarung für Introducing Broker legt die Beziehung zwischen dem IB und dem Unternehmen fest. Alle möglichen Interaktionen, Beziehungen und Kooperationen zwischen dem IB und dem Unternehmen unterliegen ausschließlich dieser Vereinbarung.
- 2.2. Sollten sich Situationen ergeben, die nicht durch die Vereinbarung abgedeckt sind, wird das Unternehmen die Angelegenheit nach Treu und Glauben und gegebenenfalls durch marktübliche Maßnahmen lösen. Der IB erklärt sich mit der Entscheidung des Unternehmens als endgültig einverstanden.
- 2.3. Die Vereinbarung tritt mit der Genehmigung des Antrags des IB in Kraft. Die Vereinbarung gilt als gültig, unterzeichnet und funktionsfähig, nachdem der IB die Genehmigung seines Antrags erhalten hat.
- 2.4. Diese Vereinbarung führt zu keinem Arbeitsverhältnis. Der IB ist nicht als Vertreter des Unternehmens anzusehen, und das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen (oder Unterlassungen) des IB.
3. Rechte und Pflichten des IB
- 3.1. Der IB ist berechtigt, Folgendes zu tun:
- 3.1.1. die Dienstleistungen, die Webseite, die Aktionen, Sonderangebote und andere verwandte Informationen des Unternehmens zu bewerben
- 3.1.2. alle Handlungen auszuführen, die mit dem geltenden Recht und der Geschäftsethik kompatibel sind, um Kunden zu gewinnen
- 3.1.3. Profile für die Kunden mit dem Empfehlungslink zu eröffnen
- 3.1.4. die IB-Provision für die Orders des Kunden zu erhalten
- 3.1.5. interne Überweisungen vom Trading-Konto oder Wallet des IB auf die Konten der Kunden durchzuführen
- 3.1.6. Kunden mit Informationen, Pressemitteilungen, Updates oder anderen verwandten Informationen des Unternehmens zu versorgen.
- 3.2. Der IB erkennt an und stimmt zu, dass die Nutzung von Handelssignalen, Marktanalysen oder Handelsstrategien ("Signale"), die von den Aufsichtsbehörden oder geltendem Recht verboten sind, einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung darstellt und das Unternehmen nach eigenem Ermessen das Recht hat, diese Vereinbarung gemäß Ziffer 12.2 zu kündigen.
- 3.3. Der IB verpflichtet sich zu Folgendem:
- 3.3.1. alle Aktivitäten in voller Übereinstimmung mit dem geltenden lokalen und internationalen Recht durchzuführen
- 3.3.2. das Unternehmen sofort über jede Beeinträchtigung der Aktivitäten des IB zu informieren
- 3.3.3. sich nach Kräften zu bemühen, Kunden für das Unternehmen zu gewinnen
- 3.3.4. Vertraulichkeit über alle Informationen zu wahren, die ausdrücklich oder implizit das Unternehmen betreffen und dem IB zugänglich werden
- 3.3.5. das Unternehmen über alle Tatsachen oder Umstände zu informieren, die zu potenziellen Risiken für das Unternehmen führen könnten, falls dem IB diese bekannt werden
- 3.3.6. den Kunden vor der Eröffnung eines Echtgeldkontos über die Risiken des Forex-Trading zu informieren
- 3.3.7. jeden potenziellen Kunden vor dem Eingehen einer Beziehung über den IB-Status und die Vorrechte zu informieren
- 3.3.8. das Unternehmen sofort über Änderungen in den Kontaktdaten des IB zu informieren.
- 3.4. Der IB erkannt an, dass das Unternehmen das Recht hat, keine Provisionen für Trades von Kunden aus den eingeschränkten Ländern gemäß den Klauseln 3.1.3 und 5.1.8 zu zahlen.
4. Verpflichtungen des Unternehmens
- 4.1. Das Unternehmen verpflichtet sich zu folgendem:
- 4.1.1. dem IB alle notwendigen Hilfestellungen zu leisten, um die in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen
- 4.1.2. die IB-Provision unter den Bedingungen der Vereinbarung auszuzahlen.
- 4.1.3. den vollständigen Umfang der Dienstleistungen des Unternehmens gemäß der Kundenvereinbarung den vom IB gewonnenen Kunden bereitzustellen.
- 4.1.4. die Ausführung der Orders der Kunden des IB und entsprechende Berechnungen der fälligen IB-Provision zu gewährleisten. Das Unternehmen stellt jedoch keine Kontoauszüge der Kunden bereit.
5. Einschränkungen desIB
- 5.1. Dem IB ist Folgendes untersagt:
- 5.1.1. jegliche irreführende oder betrügerische Werbung zur Förderung der Dienstleistungen des Unternehmens zu verwenden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
- 5.1.1.1. APS (Active Promotion Systems)
- 5.1.1.2. Werbung auf anstößigen (einschließlich pornografischen) Webseiten
- 5.1.1.3. Werbung auf Webesiten, die nicht mit der Gesetzgebung des jeweiligen Landes des IB übereinstimmen
- 5.1.1.4. Spam und Spam-Dexing
- 5.1.1.5. Werbung mit irreführenden oder verzerrten Servicebeschreibungen oder das Versäumnis, den Kunden die Risiken und Dienstleistungen zu erläutern
- 5.1.1.6. jegliche andere Aktivitäten, die das positive Image des Unternehmens beschädigen könnten
- 5.1.1.7. jegliche andere Formen betrügerischer Werbung
- 5.1.1.8. Registrierung oder Nutzung von Domains, die den Namen oder das Branding des Unternehmens enthalten, oder andere Objekte des geistigen Eigentums.
- 5.1.2. die Einrichtung oder Nutzung einer juristischen Person, die den Namen oder das Branding des Unternehmens oder andere Objekte des geistigen Eigentums enthält
- 5.1.3. als Vertreter des Unternehmens zu handeln
- 5.1.4. die direkte URL des Unternehmens in PPC-Systemen (Google, Yahoo!, Live oder ähnlichen) sowie den Empfehlungslink des IB zu verwenden. Es ist auch verboten, die Kunden auf irgendeine andere erzwungene oder betrügerische Weise auf die Webseite des Unternehmens umzuleiten oder zu lenken
- 5.1.5. auf eigene Verantwortung im Namen des Unternehmens Verpflichtungen einzugehen oder das Unternehmen zu binden
- 5.1.6. Echtgeld- oder Demokonten zu eröffnen oder sich bei den Diensten des Unternehmens im Namen des Kunden zu registrieren sowie die Zugangsdaten oder persönlichen Informationen des Kunden zu speichern, zu protokollieren oder preiszugeben
- 5.1.7. die Logos oder jegliche Art von Branding des Unternehmens bei Offline- und Online-Veranstaltungen zu verwenden, zu denen sie Bürger und Bewohner der eingeschränkten Länder eingeladen haben
- 5.1.8. Teilnahme, Unterstützung von oder Organisation von Aktivitäten, sowohl online als auch offline, die aktiv Bürger und Bewohner der eingeschränkten Länder anwerben
- 5.1.9. jeglichen diskretionären Rat zum Handel von Strategien oder anderweitige Beeinflussung der Kundenentscheidungen. Das Unternehmen haftet nicht für die Folgen eines solchen Rates
- 5.1.10. die Veröffentlichung und Teilnahme oder Zusammenarbeit bei der Veröffentlichung von Materialien in Massenmedien, Ausgabe von Newslettern oder Mithilfe bei der Ausgabe oder Erstellung von Inhalten in Zeitungen, Magazinen oder anderen Massenmedien, Blogs, Internetforen, sozialen Netzwerken oder ähnlichen, die das positive Image des Unternehmens ausdrücklich oder implizit schädigen könnten
- 5.1.11. Verpflichtungen im Namen des Unternehmens einzugehen oder das Unternehmen mit Verpflichtungen zu belasten
- 5.1.12. Garantien oder Zusagen sowie Erklärungen zu jeglichen Auszahlungen oder Vereinbarungen, die vom Unternehmen getroffen wurden, abzugeben.
- 5.1.1. jegliche irreführende oder betrügerische Werbung zur Förderung der Dienstleistungen des Unternehmens zu verwenden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf):
- 5.2. Wenn die Verletzung dieser Vereinbarung durch den IB (einschließlich unbefugter Handlungen oder Äußerungen des IB) zu rechtlichen Schritten gegen das Unternehmen führt, haftet der IB für alle dem Unternehmen entstandenen Verluste. Unter Verlusten sind Aufwendungen zu verstehen, die dem Unternehmen bei der Wiederherstellung seiner Rechte und Interessen entstanden sind oder entstehen werden (tatsächliche Verluste), sowie die Einnahmen, die das Unternehmen unter normalen Geschäftsbedingungen erzielt hätte (entgangener Gewinn), Schäden an Vermögenswerten oder dem geschäftlichen Ansehen des Unternehmens, die durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen des IB entstanden sind. Der IB hat kein Recht, die Höhe des vom Unternehmen geltend gemachten Schadensersatzes anzufechten.
- 5.3. Wenn der IB gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereinbarung (ganz oder teilweise) verstößt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Trading-Konten und den Wallet des IB zu sperren und die Kunden aus der Kundenliste des IB zu entfernen, bis der IB dem Unternehmen die Verluste ersetzt, die ihm durch den Verstoß gegen die Vereinbarung entstanden sind. Das Unternehmen kann die Verluste, die der IB verursacht hat, mit dem Geld decken, das dem IB gemäß der IB-Vereinbarung und auch gemäß der Kundenvereinbarung und den entsprechenden Bestimmungen zusteht.
- 5.4. Der IB, die Verwandten des IB oder andere verbundene Parteien können nicht als Kunden des IB auftreten. Sollten Daten des IB mit den Daten eines Kunden übereinstimmen (z. B. Passdaten, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adressen oder Ähnliches), wird der Login des Kunden aus der Kundenliste des IB entfernt und die IB-Provision auf der Grundlage der Leistung dieses Kunden nicht ausgezahlt. Benutzerprofile, die dieselbe IP-Adresse haben, können als ein aktives Profil betrachtet werden. Sollte die IP-Adresse des Kunden mit der des IB übereinstimmen, können sie als verbunden betrachtet werden, und die IB-Provision für die Leistung dieses Kundenprofils wird nicht ausgezahlt. Ein solches Verhalten gilt als "Auto-Referral-Aktivität".
- 5.5. Wenn der Kunde oder die Kunden Beschwerden über die Aktivitäten des IB einreichen, muss der IB alle Beschwerden unabhängig bearbeiten und das Unternehmen von allen Ansprüchen, Verletzungen, Schäden, Verlusten oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit solchen Beschwerden ergeben, freistellen und schadlos halten.
6. Rechte des Unternehmens
- 6.1. Das Unternehmen ist zu Folgendem berechtigt:
- 6.1.1. die Aktivitäten des IB gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu kontrollieren
- 6.1.2. vom IB einen detaillierten Bericht über die Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung anzufordern
- 6.1.3. die Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn der IB innerhalb von 90 Tagen nach dem Registrierungsdatum nicht fünf aktive Kunden geworben hat
- 6.1.4. die Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn die kumulierten Einzahlungen der vom IB geworbenen Kunden innerhalb von drei Monaten weniger als 500 USD betragen
- 6.1.5. die geworbenen Kunden aus der Liste der Empfehlungen (Kunden) des IB zu entfernen;
- 6.1.6. die IB-Provision und die Auszahlungsbedingungen einseitig zu ändern. Solche Änderungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Mitteilung;
- 6.1.7. die unter dem IB registrierten Kunden darüber zu informieren, dass der IB die IB-Provision für ihre Trades erhält (ohne Angaben zum IB wie personenbezogene Daten oder Informationen über die Höhe der verdienten oder ausgezahlten IB-Provision zu machen)
- 6.1.8. die Vereinbarung für nichtig zu erklären, wenn der IB die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht erfüllt
- 6.1.9. diese Vereinbarung jederzeit ohne vorherige Zustimmung des IB zu ändern. Der IB erklärt sich hiermit einverstanden und bestätigt, dass das Unternehmen den IB durch Veröffentlichung der geänderten Vereinbarung auf seiner Webseite ordnungsgemäß über solche Änderungen informiert hat.
- 6.2. Wenn der IB betrügerische Methoden zur Akquise von Kunden anwendet, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Vereinbarung für nichtig zu erklären und die IB-Provision (ganz oder teilweise) zu stornieren. In diesem Fall werden alle Kunden des IB zu direkten Kunden des Unternehmens.
- 6.3. Wenn die IB-Provision von einem einzelnen Kunden 30 % der gesamten IB-Provision übersteigt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese IB-Provision zu stornieren.
- 6.4. Wenn die Einnahmen des Unternehmens aus dem Trading der IB-Kunden geringer oder gleich der Provision sind, die das Unternehmen an den IB gezahlt hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die IB-Provision zu senken oder den betreffenden Kunden aus der Liste der Empfehlungen (Kunden) des IB zu streichen.
- 6.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, indem es dem IB eine angemessene schriftliche Kündigung zukommen lässt.
7. Haftungsbeschränkung
- 7.1. Das Unternehmen haftet unter keinen Umständen haftet für die Handlungen oder Unterlassungen des IB sowie deren Konsequenzen.
- 7.2. Der IB erkennt an, dass das Unternehmen keine Verantwortung für den unbefugten Zugriff Dritter auf Informationen, einschließlich Logins, Passwörter, Zugang zu elektronischen Geldkonten, E-Mails, elektronischen Adressen, elektronischer Kommunikation und personenbezogenen Daten, übernimmt, wenn die oben genannten Informationen über das Internet oder andere Netzwerkkommunikationseinrichtungen, per Post, Telefon, während mündlicher oder schriftlicher Gespräche oder über andere Kommunikationsmittel übertragen werden.
8. IB-Vergütung
- 8.1. Das Unternehmen zahlt die IB-Provision auf Grundlage der Trades der Kunden, vorausgesetzt, die jeweiligen Kunden wurden vom IB geworben.
- 8.2. Die IB-Provision wird einmal alle 24 Stunden für jeden Trade ausgezahlt, wobei die in dieser Vereinbarung beschriebenen Einschränkungen gelten.
- 8.3. Die IB-Provision wird durch den IB-Rang und die Art des Trading-Kontos bestimmt, das der Kunde für die relevanten Handelsvolumen genutzt hat.
- 8.3.1. Für die OctaTrader-Konten der Kunden wird die IB-Provision wie folgt berechnet:
IB-Rang
Aktive Kunden, ab
USD pro Lot für den IB
1
1
1 USD
2
5
3 USD
3
15
6 USD
4
30
9 USD
5
60
12 USD
- 8.3.2. Für die durch den Octa Copy-Service in Form von Copytrading durchgeführten Trades ist der Betrag der IB-Provision wie folgt festgelegt:
IB-Rang
Aktive Kunden, ab
USD pro Lot für den IB
1
1
0,5 USD
2
5
1,5 USD
3
15
3 USD
4
30
4,5 USD
5
60
6 USD
- 8.3.1. Für die OctaTrader-Konten der Kunden wird die IB-Provision wie folgt berechnet:
- 8.4. Die IB-Provision wird nur auf den vom Unternehmen zur Verfügung gestellte IB-Wallet überwiesen. Der IB kann keine andere Art der Vergütung angeben.
- 8.5. Die IB-Provision wird nur in der Währung USD (US-Dollar) auf den Wallet des IB gezahlt, unabhängig von den Kontowährungen des Kunden des IB. Wenn die Kunden des IB auf Konten traden, auf denen die Option des festen Wechselkurses angewandt wird, wird die IB-Provision entsprechend mit dem angewandten festen Wechselkurs ausgezahlt.
- 8.6. Der IB-Rang wird alle 24 Stunden gleichzeitig mit der Auszahlung der IB-Provision neu berechnet und aktualisiert.
- 8.7. Der IB erkennt an, dass eine Änderung im IB-Rang (die Erhöhung der Anzahl aktiver Kunden) während der Auszahlung der IB-Provision wirksam wird. Ansprüche bezüglich "entgangenem Gewinn" werden nicht akzeptiert.
- 8.8. Der IB erkennt weiterhin an, dass das Unternehmen den IB-Rang 5 und die dafür fällige Provision nach eigenem Ermessen bestimmt, wobei Faktoren berücksichtigt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen in Klausel 8.
- 8.9. Die folgenden Kundenorders sind nicht gültig und werden daher nicht vergütet:
- 8.9.1. Trades, die weniger als 180 Sekunden geöffnet sind
- 8.9.2. wenn der Unterschied zwischen dem Eröffnungs- und Schlusskurs des Trades weniger als 30 Punkte (3 Pips bei 4-stelliger Präzision) beträgt
- 8.9.3. Trades, die durch Teilschließung oder Mehrfachschließung eröffnet oder geschlossen wurden.
- 8.10. Die IB-Provision kann verzögert, angepasst, annulliert, storniert oder nicht ausgezahlt werden, wenn:
- 8.10.1. Das Profil des einführenden Brokers oder ein anderes vom IB verwaltetes Profil vom Unternehmen nach eigenem Ermessen als verdächtig betrachtet wird. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine oder mehrere der Maßnahmen in dieser Klausel 8.10 zu ergreifen.
- 8.10.2. Der einführende Broker oder der eingeführte Kunde es versäumt, den Anforderungen des Unternehmens in Bezug auf Due Diligence, Know Your Customer (KYC), Know Your Business (KYB) oder andere verwandte Anforderungen des Unternehmens nachzukommen.
9. Höhere Gewalt
- 9.1. Die Parteien haften nicht für das Versäumnis oder das teilweise Versäumnis, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, wenn dieses Versäumnis aus einem Ereignis oder Umstand höherer Gewalt resultiert (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Krieg oder andere militärische Operationen, Blockaden, höhere Gewalt, Regierungsverordnungen und andere außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen).
- 9.2. Die Partei, für die es unmöglich wird, die Verpflichtungen zu erfüllen, verpflichtet sich, die andere Partei innerhalb von fünf Werktagen ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts und ihres Erlöschens schriftlich über den Eintritt, die voraussichtliche Dauer und das Ende der genannten Umstände zu informieren.
- 9.3. Die in der Mitteilung dargelegten Tatsachen müssen von einer zuständigen Behörde oder Organisation des jeweiligen Landes bestätigt werden. Die Verzögerung oder das Fehlen der Mitteilung durch die betreffende Partei beraubt diese Partei des Rechts, sich auf einen der genannten Umstände als Grund zur Befreiung von der Verantwortung für das Versäumnis, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, zu berufen.
- 9.4. Sollte die Unfähigkeit, Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen, länger als drei Monate andauern, wird die Vereinbarung automatisch gekündigt.
10. Annahme
- 10.1. Bei Annahme der Vereinbarung bestätigt der IB Folgendes:
- 10.1.1. Der IB ist mit den Bedingungen der Vereinbarung vertraut
- 10.1.2. Der IB stimmt allen in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu und versteht diese vollumfändlich
- 10.1.3. Es gibt keine Umstände, die die Annahme der Vereinbarung verhindern könnten.
11. Werbematerialien und Haftungsausschlüsse
- 11.1. Der IB darf die Werbematerialien des Unternehmens (im Folgenden „Unternehmensmaterialien“), die ihm zur Verfügung gestellt werden, während der Laufzeit der Vereinbarung ausschließlich auf nicht exklusiver Basis und ausschließlich zu Anzeige- oder Werbezwecken gemäß der Vereinbarung verwenden. Der IB erkennt an, dass alle ihm zur Verfügung gestellten Materialien des Unternehmens und alle davon abgeleiteten Produkte durch Urheberrechte, Patente und andere geistige Eigentumsrechte geschützt sind, die dem Unternehmen gehören oder von ihm lizenziert sind.
- 11.2. Die Materialien des Unternehmens dürfen ausschließlich zum Nutzen des Unternehmens verwendet werden. Der IB erwirbt keine Rechte an den Materialien des Unternehmens. Wenn der IB die Materialien des Unternehmens verwenden möchte, erklärt er sich mit allen folgenden Bedingungen einverstanden:
- 11.2.1. Der IB hat die Richtlinien des Unternehmens für die Verwendung solcher Materialien einzuhalten.
- 11.2.2. der Vermittler zweifelt die Gültigkeit der Rechte des Unternehmens an diesen Materialien zu keinem Zeitpunkt an
- 11.2.3. der Vermittler versucht nicht, in irgendeiner Gerichtsbarkeit geistige Eigentumsrechte an den Materialien des Unternehmens anzumelden.
- 11.3. Mit dieser Vereinbarung oder in Verbindung damit werden keine Rechte oder Lizenzen an den Materialien des Unternehmens gewährt oder als gewährt angesehen, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte. Alle diese Rechte werden hiermit ausdrücklich vom Unternehmen und seinen Lizenzgebern vorbehalten.
- 11.4. Falls der IB vom IB erstellte Werbematerialien (im Folgenden „IB-Materialien”) verwenden möchte, darunter Werbematerialien, Landing Pages, Domains und E-Mails, ist das Unternehmen berechtigt, die IB-Materialien zum Ansehen anzufordern und vom IB nach eigenem Ermessen Änderungen an den IB-Materialien zu verlangen. Alle in den IB-Materialien verwendeten Informationen müssen aktuell und überprüft sein, einschließlich Informationen über die Produkte, Kontotypen, Plattformen, Wettbewerbe, Bedingungen und Sonstiges des Unternehmens.
- 11.5. Der IB erkennt an, dass alle Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Materialien des IB sowie alle Änderungen daran, alle Erfindungen und Ideen, schriftlichen Materialien oder anderes Eigentum, materiell oder immateriell, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen des IB im Rahmen dieser Vereinbarung ergeben (im Folgenden „das Werk“), für alle Zwecke als Eigentum des Unternehmens gelten.
- 11.6. Der IB erklärt sich damit einverstanden, dass alle Werke als „Auftragsarbeiten” gelten und dass das Unternehmen für Urheberrechtszwecke als Urheber der Werke gilt.
- 11.7. Sollten Werke nicht als Auftragsarbeiten angesehen werden, überträgt der IB hiermit alle Rechte, Titel, Eigentumsrechte und Interessen daran, die derzeit bekannt sind oder später festgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte daran, das Recht zur Sicherung des Urheberrechts (und aller Verlängerungen, Neuauflagen und Erweiterungen davon) weltweit ohne jegliche Nutzungsbeschränkungen an das Unternehmen.
- 11.8. Das Unternehmen ist berechtigt, die Werke und alle Elemente und Derivate davon ganz oder teilweise in allen derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Websites oder Anwendungen in sozialen Medien) weltweit, unbefristet, gebührenfrei und ohne jegliche Einschränkung zu reproduzieren, zu modifizieren, anzupassen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu verbreiten, auszustellen, zu lizenzieren, abzutreten, zu übertragen und anderweitig zu nutzen.
- 11.9. Der IB erkennt das Eigentum und die Gültigkeit der Urheberrechte, Marken, Handelsmarken, Handelsaufmachungen und Patentrechte des Unternehmens an, unabhängig davon, ob diese vom IB erstellt oder beigesteuert wurden oder nicht.
- 11.10. Der IB bestätigt hiermit ausdrücklich und erklärt sich damit einverstanden, keine Teile der Werke für andere als die in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke und während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu verwenden, einschließlich, unter anderem, in sozialen Netzwerken des IB oder in kommerziellen oder nichtkommerziellen Aktivitäten des IB, einschließlich Marketing und Werbung.
- 11.11. Der IB versichert und garantiert, dass:
- 11.11.1. der IB zeitnah mit einem hohen Maß an Professionalität handelt und sich rechtmäßig, ethisch und geschäftsmäßig verhält
- 11.11.2. der IB die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens wahrheitsgemäß und aufrichtig präsentiert und keine Aktivitäten oder Handlungen unternimmt, die den Ruf des Unternehmens oder den Ruf seiner Produkte und Dienstleistungen schädigen könnten
- 11.11.3. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen neu und originär vom IB sind und keine geistigen Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte oder Publizitätsrechte Dritter verletzen.
- 11.11.4. Der IB das uneingeschränkte Recht und die Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen und zu erfüllen und die hierin genannten Rechte zu gewähren.
- 11.11.5. Der IB alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung eingehalten hat und diese auch weiterhin einhalten wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Richtlinien des Unternehmens (wie die Datenschutzrichtlinie und die Richtlinie zur Verwendung von Marken).
- 11.11.6. Der IB keine Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten hat, die im Widerspruch zu dieser Vereinbarung stehen.
- 11.11.7. Der IB darf sich nicht an illegalen Aktivitäten jeglicher Art beteiligen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Darstellung illegaler Inhalte, die dem Ruf des Unternehmens oder seiner Marken schaden könnten. Dies umfasst unter anderem die Verwendung von Inhalten, die verleumderisch, diffamierend, obszön, beleidigend, gewalttätig, fanatisch, hasserfüllt, illegal, pornografisch sind, mit Glücksspiel oder Kindern in Verbindung stehen oder auf eine Webseite verweisen, die solche Inhalte enthält.
- 11.11.8. Der IB ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine Dienstleistungen für Wettbewerber des Unternehmens erbringen darf.
- 11.11.9. Der IB die Produkte des Unternehmens nicht durch unaufgeforderte oder Spam-E-Mails bewerben darf, d. h. durch Mailings an eine große Gruppe von Personen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Massen-E-Mails und Beiträge oder Nachrichten in sozialen Medien.
- 11.12. Der IB muss auf Webseiten, Landing Pages, Seiten in sozialen Netzwerken und anderen Traffic-Quellen, die der IB zur Werbung für die Dienstleistungen des Unternehmens nutzt, den folgenden Haftungsausschluss veröffentlichen:
- 11.12.1. „Diese Seite ist Eigentum eines offiziellen IB von Octa und wird von diesem betrieben.“
- 11.13. Das Unternehmen kann den Wortlaut des in Unterklausel 11.12.1. festgelegten Haftungsausschlusses gelegentlich ändern und den IB entsprechend benachrichtigen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung muss der IB den Wortlaut des veröffentlichten Haftungsausschlusses entsprechend ändern.
12. Kündigung
- 12.1. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen.
- 12.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung bei einem wesentlichen Verstoß gegen eine der hierin festgelegten Bedingungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- 12.3. Nach Erhalt einer Kündigungsmitteilung:
- 12.3.1. Stellt der Introducing Broker unverzüglich alle Marketing-, Werbe- und Vermittlungsaktivitäten im Namen des Unternehmens ein.
- 12.3.2. Zahlt das Unternehmen alle ausstehenden Provisionen oder Gebühren, die dem Vermittler für Kunden geschuldet werden, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung vermittelt wurden, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung.
- 12.3.3. Werden beide Parteien in gutem Glauben zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und offene Fragen zu klären.
- 12.4. Die folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben auch nach der Kündigung bestehen:
- 12.4.1. alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlung der ausstehenden Provisionen oder Gebühren
- 12.4.2. Vertraulichkeitsverpflichtungen
- 12.4.3. alle Entschädigungs- oder Haftungsbestimmungen.
- 12.5. Die Kündigung dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Rechte oder Pflichten der Parteien, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung entstanden sind.
- 12.6. Bei Beendigung der Vereinbarung ist der Introducing Broker verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, Marketingmaterialien und sonstigen Eigentumsgegenstände des Unternehmens unverzüglich zu vernichten.
- 12.7. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Schäden, Verluste oder Aufwendungen, die ausschließlich aus der Beendigung dieser Vereinbarung gemäß dieser Klausel entstehen.
13. Verschiedenes
- 13.1. Schriftliche Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung erfolgen auf einem der folgenden Wege:
- 13.1.1. E-Mail
- 13.1.2. Veröffentlichung auf der Seite „Unternehmensnachrichten“ auf der Webseite des Unternehmens.
- 13.2. Der IB erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen die Kontaktdaten des IB, wie Adresse, E-Mail-Adresse und andere personenbezogene Daten, zum Versand von Newslettern, E-Mails und Angeboten an den IB verwenden darf.
- 13.3. Jegliche Korrespondenz (Dokumente, Ankündigungen, Benachrichtigungen, Bestätigungen, Erklärungen oder Ähnliches) gilt unter folgenden Bedingungen als vom IB empfangen:
- 13.3.1. eine Stunde nach Versand per E-Mail
- 13.3.2. eine Stunde nach Veröffentlichung der Ankündigung auf der Seite „Unternehmensnachrichten“ auf der Webseite des Unternehmens.
- 13.4. Der IB handelt bedingungslos und unter allen Umständen, ohne Ausnahme, ausschließlich in seinem eigenen Namen. Die Ausübung von Geschäften unter dem Namen des Unternehmens stellt einen Verstoß gegen die Vereinbarung dar. Dies führt zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung und zur Stornierung aller IB-Provisionen oder anderer an den IB zu zahlender Beträge.
- 13.5. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, nutzen Sie bitte keine Dienste des Unternehmens, probieren Sie diese nicht aus und greifen Sie nicht darauf zu.
- 13.6. Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache verfasst. Bei Abweichungen zwischen der englischen Version dieser Vereinbarung und einer Übersetzung ist die englische Version maßgebend.
- 13.7. Streitbeilegung: Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und allen späteren Änderungen dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Zustandekommen, Gültigkeit, Verbindlichkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung sowie außervertragliche Ansprüche, werden von den Parteien durch Verhandlungen beigelegt. Wenn die Parteien innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Aufnahme der Verhandlungen durch eine Partei keine Einigung erzielen können, kann jede der Parteien die endgültige Beilegung der Streitigkeit den lokalen Gerichten in Saint Lucia vorlegen.
- 13.8. Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten, Verfahren oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von Saint Lucia und sind entsprechend auszulegen.
- 13.9. Kein Verzicht: Der Verzicht oder die Nichtwahrnehmung eines in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechts durch eine Partei gilt nicht als Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die dieser Partei zustehen.
- 13.10. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.